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Welche Gründe kann es für die Vorstellung beim Psychotherapeuten geben?

  • Traurigkeit, Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit

  • Ängste (z. B. Trennungsangst, spezifische Angst, soziale Angst, Prüfungsangst)

  • Zwänge

  • Chronische Erkrankungen (z.B. Diabetes, Asthma oder Neurodermitis, die zur Belastung werden können)

  • Tics

  • Mutismus

  • Schlafprobleme (z.B. beim Ein- und Durchschlafen oder Albträume)

  • Einnässen und Einkoten

  • Psychosomatische Krankheiten (z.B. Kopf- oder Bauchschmerzen)

  • Emotionale Probleme

  • allgemeine Schulprobleme (z. B. Leistungsverweigerung, Schuldistanz, Konzentrations- und Motivationsprobleme, Probleme beim Lesen, Schreiben, Rechnen)

  • aggressives, oppositionelles und verweigerndes Verhalten

  • gesteigertes Verlangen nach Alkohol, Drogen, Medikamenten, Internet u.a.

  • Anpassungs- und Belastungsreaktionen (z.B. bei Trauer und Trennung)

  • Störungen aus dem Autismusspektrum

  • Essstörungen

  • Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung

Mein Ansatz
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Ablauf und Beantragung einer Psychotherapie

Wir vereinbaren zunächst ein orientierendes Erstgespräch. Die sog. psychotherapeutische Sprechstunde kann über die Webseite gebucht werden. Hier gelangen Sie zu einer Anleitung für die Terminbuchung. Im Erstgespräch haben Sie Zeit, um Ihr Problem bzw. die Problematik Ihres Kindes erstmalig zu schildern und es kann eine erste gemeinsame Einschätzung vorgenommen werden, ob eine ambulante Psychotherapie und das Therapieverfahren sinnvoll erscheinen.

Anschließend stehen Ihnen noch 6 probatorische Sitzungen (Probestunden) zur Verfügung, in denen weitere diagnostische Informationen zusammengetragen werden können. Zudem ermöglichen die Sprechstunde und die Probesitzungen Ihnen auch einen ersten Eindruck meiner Arbeitsweise und meiner therapeutischen Haltung, sodass Sie entscheiden können, ob wir gemeinsam therapeutisch zusammen arbeiten wollen und die "Chemie" zwischen uns stimmt.

Vor Beantragung einer Psychotherapie besteht die Pflicht, sich medizinisch untersuchen zu lassen. Der Grund dafür ist, dass viele psychische, emotionale oder Verhaltensprobleme manchmal auch körperlich bedingt oder mitbedingt sein können, oder dass bereits bestehende körperliche Erkrankungen und bisherige medizinische Interventionen bei der Planung einer Psychotherapie berücksichtigt werden müssen. Dazu erhalten Sie in der Probephase von mir den sog. Konsiliarbericht, welchen Sie von einem Arzt Ihrer Wahl (günstigerweise meist von Ihrem Hausarzt oder ggf. Psychiater) ausfüllen lassen. Spätestens zum Zeitpunkt der Beantragung einer Psychotherapie muss dieser von Ihrem Arzt ausgefüllte Konsiliarbericht uns vorliegen.

Den eigentlichen Antrag für Psychotherapie können Sie danach gemeinsam mit mir bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Der Gesamtumfang einer Psychotherapie richtet sich hauptsächlich nach der persönlichen Problematik bzw. dem jeweiligen Störungsbild. Hierbei wird in der Regel zwischen einer Kurzzeittherapie (maximal 24 Sitzungen) und einer Langzeittherapie (bei Kindern 70 Sitzungen, bei Jugendlichen 90 Sitzungen) unterschieden. Die Langzeittherapie kann im Bedarfsfall noch verlängert werden.

 

Jede psychotherapeutische Behandlung findet unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Schweigepflicht statt.

 

 

 

 

 


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